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Politisch-historisches Seminar – Teil 1 / 21.-23. November 2016

Ziel

Strukturen und die Rahmenbedingungen gewerkschaftlichen Handelns der Vergangenheit sichtbar machen und im Lichte heutiger Fragestellungen reflektieren

Inhalt

Nicht Gewerkschaften, wohl aber Gewerkschafter hatten zu den wesentlichen Akteuren der Novemberrevolution gezählt. Für die Gewerkschaften sollte sich die Weimarer Republik gerade in ihrer frühen Phase als eine Zeit der Gestaltung erweisen. So konnte mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 die betriebliche Interessenvertretung verankert und rechtlich abgesichert werden. Die Entstehung dieses Gesetzes ist der Schlüssel zum Verständnis unseres heutigen Betriebsverfassungsgesetzes. Mit der Erweiterung von rechtlichen Grundlagen der Interessenvertretung wuchs die Bedeutung von Rechtsberatung und -vertretung.

Trotzdem gelang es den Organisationen der Arbeiterbewegung nicht, in der Weltwirtschaftskrise den aufkommenden Nationalsozialismus gemeinsam abzuwehren und die demokratischen Werte der jungen Republik zu verteidigen. Arbeiterparteien und Gewerkschaften gehörten, nachdem die NSDAP in der Macht war, zu deren ersten Opfern; der Widerstand aus ihren Reihen war nicht erfolgreich. Im Selbstverständnis der NS Volksgemeinschaft war eine betriebliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen nicht vorgesehen.

Im Neuanfang nach 1945 wurden aus diesem Scheitern auch in der Arbeiterbewegung Lehren gezogen, die in der heutigen Struktur der DGB-Gewerkschaften weiterhin erkennbar sind.

Ort

IG Metall Bildungszentrum Berlin

Datum

21.-23. November 2016

Referent

Michael Jänecke